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In bester Gesellschaft auf den Gesellschaftsinseln
Für viele ist Französisch-Polynesien der Inbegriff eines Traumurlaubs. Die Inselgruppe besticht nicht nur durch die weißen Sandstrände und das klare, azurblaue Meer, sondern vielmehr durch die Vielfalt der Kultur, ihre atemberaubende Flora und Fauna und die gastfreundlichen Einwohner. 118 Inseln und Atolle, das ist eine Hausnummer.
Als Reisespezialist für Französisch-Polynesien stellen wir Dir gern eine individuelle Reise zusammen: Ob Bootstouren in einer türkis-schillernden Lagune von Bora Bora, Schnorchelausflüge in die fantastische Unterwasserwelt von Raiatea oder eine romantische Kreuzfahrt auf einem Segelkatamaran, ein unvergesslicher Eindruck bleibt gewiss. Erkunde weltbekannte Paradiese wie Tahiti – und erlebe ein Südseefeeling, das Dich nicht mehr loslassen wird.
Neugierig? Hier geht’s weiter mit unseren Inspirationen für Französisch-Polynesien-Reisen!
Auf den Austral Inseln befinden sich atemberaubende Landschaften mit weißen Sandstränden, smaragdgründen Lagunen und Motus abseits der Touristenpfade. Sie bestehen aus sieben Inseln, wovon fünf (Rurutu, Tubuai, Rimatara, Raivavae und Rape) bewohnt sind. Das Highlight auf Rurutu ist die Buckelwalsaison von August bis Oktober, wenn die Wale ihre Kälber gebären. Die Insel Rimatara ist Heimat des endemischen Vogels Lori Kuhl. Raivavae wird wegen der riesigen Lagune und den langen, weißen Sandstränden auch als Bora Bora der Australinseln bezeichnet. Zudem begeistert das kulturelle Erbe mit den bis heute erhaltenen Tiki Steinfiguren.
Die Gesellschaftsinseln bestehen aus 9 Inseln und 5 Atollen. Dazu zählen sowohl die Hauptinsel Tahiti, welche oft stellvertretend auch als Bezeichnung für das Land dient, als auch einige der bekanntesten Südseeinseln, wie Bora Bora oder Moorea. Die Gesellschaftsinseln werden noch einmal unterteilt, in die Inseln unter und über dem Winde. Ein klassisches Inselhüpfen ist eine der beliebtesten Reisearten, wobei türkisfarbige Lagunen, vulkanische Berge und echte Perlenfarmen erkundet werden können. Wer gerne auf dem Wasser unterwegs ist, hat auch die Möglichkeit die verschiedenen Inseln auf einer idyllischen Katamaran-Kreuzfahrt zu erforschen.
Von den abgelegenen dreiundvierzig Gambier Inseln sind nur drei bewohnt. Mangareva ist mit dem Flugzeug ab Papeete in rund vier Stunden erreichbar. Lediglich die größte Insel ist für den Tourismus interessant, da es ausschließlich dort die notwendige Infrastruktur gibt. Der Höhepunkt ist die Blaue Lagune, welche zu einer der schönsten in Polynesien zählt. Aufgrund des kühleren Klimas wachsen hier Pinien und Kokospalmen zusammen. Die einst katholische Hochburg mit vielen vorkolonialen, archäologischen Stätten ist heute das Zentrum der Perlenzucht. Überreste der polynesischen Kultur gibt es keine, da alles von Missionaren zerstört wurde.
Von den zwölf Vulkaninseln der Marquesas ist nur die Hälfte bewohnt. Sie bestechen mit üppig grünen Küstenlandschaften, Regenwäldern und traumhaften Buchten mit schwarzen Sandstränden. Sie können von Papeete entweder per Flugzeug, Fracht- oder Kreuzfahrtschiff erreicht werden. Jede Insel hat ihren eigenen Charme wie zum Beispiel die beeindruckenden Tiki Statuen, darunter Taka’i’i, das größte Tiki Französisch Polynesiens, Felszeichnungen und Ritualstädten. Die markanten Inseln sind zudem auch beliebt zum Klettern, Reiten, Wandern und Mountainbiken und das Dorf Taihoe gilt als Zentrum für Kunsthandwerke, wo heimische Produkte zu finden sind.
Das einzigartige Tuamotu Archipel besteht aus 78 Atollen, wovon die drei interessantesten Rangiroa, Tikehau und Fakarava sind. Sie zählen zu den schönsten Tauchgebieten der Welt. Die Archipele sind gut erschlossen und mit dem Flugzeug von Tahiti erreichbar. Neben spektakulären Tauch- und Schnorchelgebieten wie die Tiputa Riffpassage auf Rangiroa, oder die Ngarue und Tuheiva Passagen auf Fakarava, findet man auch auf Tikehau intakte Korallenriffe, Perlenfarmen und teilweise rosa schimmernde Sandstrände. Auch Bootsausflüge auf Motus (kleine Riffinseln) sind möglich, oder man mietet ein Fahrrad und besichtigt Rangiroa vom Land aus.
Huahine – der geheime Schatz der Südsee
Während Tahiti, Bora Bora und Moorea für viele die bekanntesten Inseln Französisch Polynesiens sind, ist Huahine, die drittgrößte der Gesellschaftsinseln, ein echter Geheimtipp für alle, die das ursprüngliche Polynesien entdecken möchten. Umgeben von schimmernden Lagunen in allen Blautönen, gesäumt von palmengesäumten Traumstränden und durchzogen von faszinierenden Spuren alter polynesischer Kultur, etwa den ehrwürdigen Tempelstätten (Marae), entfaltet die Insel einen ganz besonderen Zauber.
Ein absolutes Highlight: Eine Lagunentour mit dem motorisierten Auslegerkanu. Lassen Sie sich treiben, vorbei an einsamen Buchten und weißen Sandstränden, über das kristallklare Wasser hinweg, das voller Leben steckt. Ob entspannt zurückgelehnt an Bord oder beim Schnorcheln zwischen bunten Fischen und lebendigen Korallen, hier wird jeder Moment zum unvergesslichen Erlebnis.
Ein Zwischenstopp führt Sie zu einer schwimmenden Perlenfarm, wo Sie Einblicke in die Kunst der schwarzen Perlenzucht erhalten. Als weiteres Highlight erwartet Sie ein traditionelles Picknick auf einem abgelegenen Motu: fangfrischer Fisch in Kokosmilch, tropische Früchte und polynesische Spezialitäten – serviert in paradiesischer Kulisse.
Wenn dann der Bootsführer zur Ukulele greift und seine Lieder über die Lagune klingen lässt, spüren Sie es: Das ist echtes Südsee-Feeling.
Französisch-Polynesien besteht aus über 100 Inseln. Um möglichst viele davon kennenzulernen, empfehlen wir Dir eine Rundreise – am besten in Form von Inselhopping.
Mit einem Flugpass von Air Tahiti hast Du die Möglichkeit, die verschiedenen Inseln und Inselgruppen während Deiner Reise zu besuchen.
Für Deine Französisch-Polynesien-Reise empfehlen wir verschiedene Tagestouren, mit denen Du die Inseln auf ganz besondere Weise entdecken kannst.
Können wir Dich fürs Quadfahren oder eine Tour mit dem Allradfahrzeug begeistern – durch grüne Täler, gesäumt von Wasserfällen?
Das Traumziel Französisch Polynesien mit seinen mehr als 100 Inseln und 5 Archipelen bietet für alle Reisenden etwas Passendes. Die Gesellschaftsinseln, die Marquesas und das Tuamotu-Archipel bieten unzählige Möglichkeiten für einen paradiesischen Urlaub oder unvergessliche Flitterwochen.
Die empfohlene Reisezeit ist von Mai bis Oktober/November. In dieser Zeit herrscht Trockenzeit, das Klima ist angenehmer, es gibt weniger Regen und die Luftfeuchtigkeit ist niedriger. Ideal also für Aktivitäten wie Tauchen, Wandern, Segeln oder einfach zum Entspannen am Strand.
Für eine Reise nach Französisch-Polynesien empfiehlt sich ein Aufenthalt von mindestens zwei bis drei Wochen, um die Vielfalt der Inselwelt wirklich genießen zu können. Aufgrund der langen Anreise – besonders aus Europa – lohnt es sich, genügend Zeit einzuplanen, um sich zu akklimatisieren und mehrere Inseln zu erkunden. Viele Reisende kombinieren beispielsweise Tahiti, Moorea und Bora Bora oder unternehmen ein Inselhopping zu weniger bekannten Inseln wie Huahine, Taha’a oder Rangiroa. Wer neben Erholung auch Aktivitäten wie Tauchen, Wandern oder kulturelle Erlebnisse plant, sollte eher drei Wochen oder mehr einplanen, um die Reise entspannt und abwechslungsreich zu gestalten.
Das Klima ist tropisch, aber angenehm. Die Durchschnittstemperatur liegt zwischen 22 und 27°C. Von Dezember bis Februar ist in Französisch Polynesien Regenzeit. Hier ist es warm und feucht (ca. 27 bis 35°C). Die Regenschauer sind kurz und stark.
Auf den Marquesas Inseln wehen ständig Seewinde, die Nächte sind angenehm.
Ab Europa beträgt die reine Flugzeit circa 22 bis 25 Stunden. Je nach Verbindung und Zwischenstopps kann die Gesamtreisezeit jedoch 30 Stunden oder mehr betragen.
Europäische Sommerzeit: MESZ -12 Stunden bzw. MESZ -11,5 Stunden auf den Marquesas
Europäische Winterzeit: MEZ -11 Stunden bzw. MEZ -10,5 Stunden auf den Marquesas
Die Küche Französisch-Polynesiens ist geprägt von frischen, tropischen Zutaten und einer Mischung aus polynesischen, französischen und asiatischen Einflüssen. Besonders bekannt ist das Gericht Poisson cru, ein roher Fischsalat aus Thunfisch, der in Limettensaft mariniert und mit Kokosmilch, Tomaten, Gurken und Zwiebeln serviert wird – vergleichbar mit Ceviche. Ebenfalls typisch sind gegrillter Fisch, Taro, Uru (Brotfrucht) und Fe’i-Bananen, die oft in Kokosmilch gekocht werden.
Traditionelle Gerichte werden häufig im Ahima’a, einem Erdofen, zubereitet – ähnlich wie das Lovo in Fiji. Dabei werden Fleisch, Fisch und Gemüse in Bananenblätter gewickelt und über heißen Steinen gegart. Auch französische Einflüsse sind spürbar, etwa bei Baguette, Gebäck oder Desserts mit Vanille aus Tahaa. Insgesamt ist die Küche leicht, aromatisch und stark von lokalen Produkten geprägt.
Französisch-Polynesien bietet einige der schönsten Strände der Südsee. Besonders bekannt ist der Matira Beach auf Bora Bora mit seinem weißen Sand und türkisfarbenem Wasser. Auf Moorea zählt der Ta’ahiamanu Beach zu den Highlights, ideal zum Schnorcheln und Entspannen. Tahiti bietet sowohl weiße als auch schwarze Sandstrände, etwa am Punaauia Beach oder Tautira Beach. Abgelegene Strände wie Hana Iti Beach auf Huahine oder die Lagunenstrände auf Tahaa bieten Ruhe und natürliche Schönheit.
Französisch-Polynesien bietet einige der spektakulärsten Sonnenuntergänge der Welt – ein wahres Paradies für Romantiker und Naturliebhaber. Besonders eindrucksvoll ist der Sonnenuntergang am Matira Beach auf Bora Bora. Dort taucht die untergehende Sonne die türkisfarbene Lagune und den majestätischen Mount Otemanu in ein goldenes Licht, das sich sanft auf dem Wasser spiegelt. Auf Moorea lohnt sich ein Besuch des Toatea Lookouts, von dem aus man einen traumhaften Blick über die Lagune und bis nach Tahiti hat – besonders bei Sonnenuntergang ein unvergessliches Erlebnis.
Auch Tahiti selbst hat mit Pointe Venus einen Ort, der sich hervorragend für Sonnenuntergänge eignet. Der historische Leuchtturm und die weite Sicht über das Meer schaffen eine besondere Atmosphäre. Wer es abgeschiedener mag, findet auf Tikehau im Tuamotu-Archipel rosa Sandstrände und eine ruhige Umgebung, die den Sonnenuntergang zu einem meditativen Moment macht. Noch abgelegener ist Fakarava, ein UNESCO-Biosphärenreservat, wo die klare Luft und das stille Wasser die Farben des Sonnenuntergangs besonders intensiv erscheinen lassen.
Französisch-Polynesien bietet eine Vielzahl traumhafter Inseln, jede mit ihrem eigenen Reiz. Tahiti ist das kulturelle und wirtschaftliche Zentrum – ideal für einen ersten Eindruck von Land und Leuten. Moorea, nur eine kurze Fährfahrt entfernt, begeistert mit grünen Bergen, Lagunen und einer entspannten Atmosphäre. Bora Bora ist weltberühmt für seine luxuriösen Überwasser-Bungalows und die türkisfarbene Lagune – perfekt für Romantik und Erholung.
Wer es ruhiger und ursprünglicher mag, sollte Raiatea besuchen, das spirituelle Herz Polynesiens mit kulturellen Stätten und viel Natur. Für Taucher und Ruhesuchende sind Tikehau und Fakarava im Tuamotu-Archipel ideal – beide bieten eine beeindruckende Unterwasserwelt und viel Abgeschiedenheit. Abenteuerlustige zieht es auf die Marquesas-Inseln, die mit wilder Natur und tiefer Kultur beeindrucken.
Alkohol
Zollfrei bis 2 Liter pro Person bei Einreise.
Amtssprache
Französisch, Tahitianisch und Englisch sind verbreitet.
Apotheken
Apotheken sind auf den größeren Inseln vorhanden.
Banken
Öffnungszeiten: montags bis freitags 8:00 bis 15:30 Uhr, zum Teil auch samstags von 7:45 bis 11:30 Uhr.
Einwohnerzahlen
Feiertage
Grenzübergänge
Die Grenzabfertigung erfolgt an den offiziellen Einreisestellen, wie beispielsweise an den Flughäfen oder Schiffanlegestellen.
Hauptstadt
Papeete
Haustiere
Die Einfuhr aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ist verboten, Transit am Flughafen ist erlaubt. Für andere Länder gelten strenge Quarantäne- und Gesundheitsauflagen – vorherige Rücksprache mit der französischen Botschaft ist zwingend erforderlich
Kleidung
Es wird leichte, bequeme und gut waschbare Kleidung empfohlen. Zusätzlich zu Shorts, Jeans, T-Shirts, leichten Hemden oder Blusen und Badekleidung sollten Regenschutz, ein leichter Pullover oder eine Strickjacke für kühlere Abende mitgenommen werden.
In den korallenreichen Gewässern sowie an felsigen Stränden machen sich Badeschuhe bezahlt.
Klima
Tropisches, durch Meeresbrisen gemildertes Klima, zwei Hauptjahreszeiten.
Temperaturdurchschnitt: 22 bis 30°C
Kreditkarten
American Express, Visa, Mastercard und Diners Club werden in den größeren Hotels, Geschäften und Autoverleihstationen auf Tahiti, Bora Bora, Moorea und Huahine akzeptiert.
Mehrwertsteuer (Value Added Tax, VAT)
16 %
Religionen
54 % Protestanten, 30 % Katholiken, 16 % Andere.
Post
Die Hauptpost in Papeetee ist wochentags von 7:00 bis 18:00 Uhr und samstags von 8:00 bis 11:00 Uhr geöffnet.
Sicherheit
Im Vergleich zu den westlichen Ländern der Erde ist die Kriminalitätsrate auf den südpazifischen Inseln sehr gering.
Sonnenschutz
Als Sonnenschutz werden Sonnenbrille, Kopfbedeckung und Sonnenschutzcreme mit hohem Lichtschutzfaktor empfohlen.
Staatsform
französisches Überseeland
Strom
In älteren Hotels beträgt die Stromspannung 110 Volt, in neueren 220 Volt/60 Hertz). Ein Steckdosenadapter ist erforderlich.
Verkehrsregeln
Rechtsverkehr
Währung
Zentral Pazifische Franc (CFP oder XPF), Wechselkurs: 1 CFP = EUR 0,00838 (Stand 07/2025)
Wasser
Das Wasser von Papeete und von der Insel Bora Bora ist trinkbar. Auf den anderen Inseln empfiehlt sich, Mineralwasser in Flaschenabfüllung zu trinken.
Tropisches Klima, durch Meeresbrisen gemildert. Es gibt zwei Hauptjahreszeiten: November - März: warm, hohe Luftfeuchtigkeit, November - Dezember : häufige Regenschauer; April - Oktober: kühler und trocken (Temperaturen 22°-30°C).
Allgemein erforderlich. Deutsche, Österreicher und Staatsangehörige aller anderen EU-Länder können für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen mit einem gültigen Reisepass einreisen. Nicht-EU-Bürger benötigen für die Einreise nach Französisch-Polynesien einen Reisepass, der mindestens noch 3 Monate nach der Ausreise gültig ist.
Achtung: Erfolgt die An- und Abreise jedoch über Drittstaaten, sind die Vorschriften dieser Staaten bezüglich der Mindestgültigkeitsdauer des Reisepasses zu beachten.
Da sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können, sollte man sich vor Antritt der Reise nach den aktuellen Bestimmungen erkundigen. Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen Frankreichs (Kontaktadressen s. Frankreich).
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung oder ein gültiges Langzeitvisum für ein Schengenland besitzen, für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten in einem Zeitraum von 6 Monaten. Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.
Kurzzeitvisum: 9 €.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, den Flughafen nicht verlassen und mit demselben Flugzeug oder derselben Fluggesellschaft innerhalb von 3 Stunden in ein anderes Land weiterfliegen, benötigen kein Transitvisum.
Auskunft über die erforderlichen Unterlagen für ein Visum erteilen die französischen Vertretungen (Kontaktadressen s. Frankreich).
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
(a) Rück- oder Weiterreiseticket.
(b) ausreichende Geldmittel.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig ist.
U.a. EU-Bürger und Schweizer benötigen auch für Aufenthalte von über 90 Tagen kein Visum.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Allein reisende Minderjährige unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.
Haustiere dürfen nur nach vorheriger Genehmigung ausschließlich aus tollwutfreien Ländern nach Französisch-Polynesien verbracht werden. Der Transit ist erlaubt, wenn das Tier auf dem Flughafen bleibt. Auskunft erteilen die Fluggesellschaften.
Allgemein erforderlich. Deutsche, Österreicher und Staatsangehörige aller anderen EU-Länder können für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen mit einem gültigen Reisepass einreisen. Nicht-EU-Bürger benötigen für die Einreise nach Französisch-Polynesien einen Reisepass, der mindestens noch 3 Monate nach der Ausreise gültig ist.
Achtung: Erfolgt die An- und Abreise jedoch über Drittstaaten, sind die Vorschriften dieser Staaten bezüglich der Mindestgültigkeitsdauer des Reisepasses zu beachten.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung oder ein gültiges Langzeitvisum für ein Schengenland besitzen, für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten in einem Zeitraum von 6 Monaten. Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.
Stand - Fri, 04 Jul 2025 11:45:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Tue, 08 Jul 2025 13:46:11 +0200)
Letzte Änderungen:
Aktuelles (Abschnitt)
Sicherheit - Kriminalität
Redaktionelle Änderungen
Einschließlich Französische Überseegebiete
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
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Aktuell werden zahlreiche Betrugsfälle bekannt, bei denen Reisende per SMS oder E-Mail zur Zahlung angeblich offener Mautgebühren auf französischen Autobahnen – insbesondere auf den Strecken A13 und A14 – aufgefordert werden. Diese Nachrichten wirken offiziell, stammen aber von Betrügern, die Zahlungsdaten abgreifen wollen. Offizielle Zahlungsaufforderungen werden ausschließlich durch registrierte Anbieter oder bei der Durchfahrt durch eine Mautstation versandt. Allgemeine Informationen zur Autobahnmaut in Frankreich bietet das Europäische Verbraucherzentrum auf seiner Webseite.
Seit 1. Juli 2025 gilt in Frankreich ein deutlich ausgeweitetes Rauchverbot im Freien, insbesondere an Orten, die von Kindern und Jugendlichen frequentiert werden.
Verboten ist das Rauchen ab sofort
Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 135 EUR geahndet werden.
Im Außenbereich von Cafés und Restaurants ist Rauchen weiterhin erlaubt. Auch E-Zigaretten sind von dem Verbot nicht betroffen. Reisenden wird geraten, auf entsprechende Hinweisschilder („Zone sans tabac") zu achten und sich an die ausgewiesenen Regeln zu halten, um entsprechende Bußgelder zu vermeiden.
Im französischen Überseegebiet Neukaledonien kam es im Mai 2024 im Zusammenhang mit einer geplanten Verfassungsänderung zu gewalttätigen Auseinandersetzungen von Befürwortern einer Unabhängigkeit von Frankreich mit den Sicherheitskräften.
Die Lage vor Ort hat sich stabilisiert, eine erneute Verschlechterung der Sicherheitslage kann jedoch - abhängig vom Ausgang laufender Verhandlungen- nicht ausgeschlossen werden verschärfen.
Frankreich führt an seinen Landgrenzen zu Deutschland, Belgien, Luxemburg, der Schweiz, Italien und Spanien sowie an allen Luft- und Seegrenzen bis auf weiteres Kontrollen der Grenzpolizei und der Zollbehörden durch. Diese erfolgen stichprobenartig.
Auch Deutschland führt vorübergehende Binnengrenzkontrollen an allen deutschen Landgrenzen durch.
Die grenzpolizeilichen Maßnahmen werden situationsabhängig räumlich und zeitlich flexibel vorgenommen.
Verzögerungen und Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr können nicht ausgeschlossen werden. Pendler und Reisende – auch Kinder – müssen in der Lage sein, sich durch gültige Reisepässe oder Personalausweise auszuweisen. Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht, siehe Einreise und Zoll - Reisedokumente. Angehörige anderer Staaten müssen die gültigen Einreisevoraussetzungen erfüllen (u.a. erforderlichenfalls über ein Visum verfügen).
Die Sicherheitslage in ganz Frankreich, insbesondere in Paris und anderen Großstädten, ist – auch nach der Eskalation der Lage im Nahen Osten – weiterhin angespannt.
Zur Begegnung terroristischer Bedrohungen gilt in Frankreich der Plan „Vigipirate", der je nach Bedrohungslage verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vorsieht. Derzeit gilt die höchste von insgesamt drei Terrorwarnstufen (= urgence attentat).
Die Bevölkerung ist aufgerufen, an öffentlichen Orten insbesondere bei Sportveranstaltungen, Demonstrationen und bei Versammlungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen erhöhte Wachsamkeit und Vorsicht walten zu lassen. Frankreich ist seit Anfang 2015 Ziel mehrerer schwerer Terroranschläge gewesen, u.a. in Paris, Nizza, Straßburg und Lyon. Seit 2020 erfolgten verschiedene z.T. tödliche islamistische Anschläge auf einzelne Personen, u.a. im Großraum Paris und in Südfrankreich.
Jüdische Einrichtungen werden verstärkt gesichert und überwacht. Militär patrouilliert auf öffentlichen Plätzen. Auf Bahnhöfen, Flughäfen, in Zügen und U-Bahnen gibt es auch sonst verstärkte Gepäck- und Personenkontrollen. Auch an Eingängen zu Museen oder Einkaufszentren kann es zu Handtaschenkontrollen kommen. In vielen Bahnhöfen gibt es keine Möglichkeit der Gepäckaufbewahrung mehr.
Auch in der jüngsten Vergangenheit kam es wieder zu Sprengstoffanschlägen, die sich gegen Symbole der Staatsgewalt und öffentliche Einrichtungen (Gendarmerie- und Polizeistationen, Gebäude der Finanzverwaltung) richteten. Vor diesem Hintergrund kann weiterhin eine Gefährdung auch von ausländischen Reisenden, die sich in der Nähe solcher Gebäude aufhalten, nicht ausgeschlossen werden.
In ganz Frankreich gibt es hin und wieder großflächige Streiks, insbesondere auch im öffentlichen Nah- und Fernverkehr. Hierbei kann es vereinzelt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen.
Paris und die großen Städte, dort insbesondere touristisch hoch frequentierte Ziele und touristischen Attraktionen, sind von Kleinkriminalität betroffen. Darunter fallen vor allem Taschendiebstähle, aber auch Übergriffe auf ausländische Besucher. Insbesondere der öffentliche Nah- und Fernverkehr ist von diesen Vorfällen betroffen. In Nachtzügen mit Schlaf- und Liegewagen in Südfrankreich besteht eine erhöhte Gefahr.
Überfälle auf Fahrzeuge im Straßenverkehr z.B. von Mopeds aus werden insbesondere aus den Regionen Auvergne-Rhône-Alpes, Provence-Alpes-Côte d'Azur und dem östlichen Teil der Region Occitanie gemeldet. Zudem werden auf Rastplätzen Aktivitäten organisierter Banden verzeichnet.
Auf der Strecke zum Fähranleger von Calais kann es zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen durch Personen kommen, die versuchen, illegal ins Vereinigte Königreich zu gelangen.
Von einigen französischen Überseegebieten wie insbesondere Mayotte wird von steigender Armutskriminalität berichtet. Auch der Besitz und Einsatz von Waffen ist in den Überseegebieten teilweise verbreitet.
Das Klima reicht von atlantischem Meeresklima über kontinental im Zentrum und Osten und mediterran an der Mittelmeerküste bis zu alpin in den Bergen.
In den Überseegebieten herrscht tropisches bzw. subtropisches Klima.
Vermehrt kommt es insbesondere im Sommer und Frühherbst zu Sturzfluten, die Todesopfer fordern können.
Auf dem Mittelmeer kann es insbesondere von August bis November zu vereinzelten schweren Herbststürmen kommen.
In den Wintermonaten kann in den französischen Alpen Lawinengefahr bestehen.
Insbesondere in Südfrankreich und auf Korsika kommt es vor allem in den Sommermonaten aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen mit Dürreperioden regelmäßig zu Busch- und Waldbränden. In von Waldbränden betroffenen Gebieten sind Verkehrswege häufig gesperrt. Es kann zu Ausfällen der Energieversorgung und der Kommunikationsinfrastruktur kommen.
In der Karibik ist von Juni bis Ende November Wirbelsturmsaison (Martinique, Guadeloupe, Saint-Martin und Saint-Barthélemy), im Indischen Ozean von Januar bis April (La Réunion und Mayotte), im Südpazifik von November bis April (Französisch-Polynesien und Neukaledonien). In dieser Zeit muss mit Tropenstürmen gerechnet werden.
Neukaledonien, Wallis-et-Futuna, La Réunion und Mayotte sowie die karibischen Überseegebiete liegen in zum Teil seismisch sehr aktiven Zonen, weshalb es zu auch schwereren Erdbeben und erheblicher vulkanischer Aktivität kommen kann.
Siehe Aktuelles
Die deutsche Botschaft in Paris ist die zuständige konsularische Vertretung auch für die Überseegebiete Frankreichs. In Papeete (Tahiti, Französisch-Polynesien), Fort-de-France (Martinique), Nouméa (Neukaledonien) und Sainte-Clotilde (La Réunion) gibt es deutsche Honorarkonsulinnen und -konsuln, an die sich Reisende in Notfällen wenden können. Matoury (Französisch-Guayana) und Baie-Mahault (Guadeloupe) werden ggf. von Fort-de-France mit betreut.
Siehe Aktuelles - Grenzkontrollen
Es finden stichprobenartige Kontrollen an den Landesgrenzen Frankreichs zu Belgien, Luxemburg, Deutschland, der Schweiz, Italien und Spanien sowie an den Luft- und Seegrenzen statt. Es kann daher im Reiseverkehr zu Einschränkungen kommen. Insbesondere bei der Ausreise in das und der Einreise aus dem Vereinigten Königreich und vor allem im grenzüberschreitenden Güterverkehr muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.
Die Weiterreise von den französischen Antillen auf andere Karibikinseln oder z.B. die Ausreise über den niederländischen Teil der Insel St. Martin (Sint Maarten, Flughafen Juliana) ist nur mit Reisepass möglich.
Siehe Aktuelles
Seit Februar 2024 gelten bei den Zugverbindungen des TGV INOUI der französischen Bahngesellschaft SNCF Gepäckbeschränkungen hinsichtlich Größe und Umfang. Weitere Informationen bietet die Bahngesellschaft SNCF.
Seit September 2024 sind bei Verstößen gegen die Gepäckvorschriften Bußgelder zu zahlen.
Neben einem Inlandsflugnetz gibt es ein gut ausgebautes Eisenbahnnetz mit Hochgeschwindigkeitszügen und Busverbindungen sowie gut funktionierenden öffentlichen Nahverkehr in den Städten. Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden. Aktuelle Informationen bietet RATP.
Fast alle Autobahnen in Frankreich sind mautpflichtig.
Ein rotes Lichtzeichen in Kreuzform auf der Rückseite der Ampel des Gegenverkehrs signalisiert, dass dieser Rot hat und bei eigener grüner Ampel ein zügiges Linksabbiegen möglich ist, sofern keine bevorrechtigten Fußgänger an der Kreuzung sind. Ein gelb blinkender Pfeil bei auf Rot geschalteten Ampeln signalisiert möglichen bevorrechtigten Querverkehr.
An Verkehrskreuzungen, die als Kreisverkehr ausgestaltet und ausgeschildert sind („carrefour giratoire"), hat das einfahrende Fahrzeug Vorfahrt zu gewähren. Wenn nichts anderes ausgeschildert ist, gilt – auch in kreisverkehrähnlichen Kreuzungen („rond point") - rechts vor links, d.h. der einfahrende Verkehr hat in der Regel Vorfahrt. Bei mehrspurigen kreisverkehrsähnlichen Kreuzungen ist dem auf der Außenspur fahrenden Fahrzeug Vorrang zu gewähren.
Durchgezogene gelbe Streifen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Halteverbot, unterbrochene Parkverbot.
Blaue Markierungen am Fahrbahnrand weisen auf ein begrenztes und ggfs. kostenpflichtiges Parken mit Parkscheiben (Zones Bleues) hin.
Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger in den ersten beiden Jahren 0,2.
Die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen wurde 2018 von 90 auf 80 km/h gesenkt.
In der vom Stadtautobahnring Boulevard Périphérique umschlossenen Innenstadt von Paris und zahlreichen anderen französischen Großstädten sind mittlerweile Umweltzonen eingeführt worden. Diese dürfen unabhängig von der Art des Antriebs nur mit Kraftfahrzeugen befahren werden, die mit einer je nach Schadstoffausstoß abgestuften französischen Umweltplakette „Certificat Qualité de l'Air" (auch Crit'Air) gekennzeichnet sind. Vor dem 1. Januar 1997 erstmals zugelassenen Kraftfahrzeugen und vor dem 1. Juni 1999 erstmals zugelassenen Krafträdern wird keine Umweltplakette erteilt. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Innerhalb der Umweltzonen können Bereiche für Fahrzeuge bestimmter Schadstoffklassen gesperrt oder Parkverbote errichtet werden. Deutsche Umweltplaketten werden nicht anerkannt. Die französische Umweltplakette Certificat Qualité de l'Air kann auch für in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeuge anhand von Angaben aus den gültigen deutschen Zulassungspapieren bestellt werden.
Das Fahren mit elektrischen Kleinstfahrzeugen (E-Roller) ist auf Gehwegen grundsätzlich verboten, es sei denn die Kommune hat dies erlaubt. In Paris ist das Fahren und Abstellen der E-Roller auf den Gehwegen verboten und wird mit Geldstrafen geahndet.
Der deutsche Führerschein wird anerkannt.
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
An allen öffentlichen Orten gilt ein generelles Rauchverbot.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen mit Haftstrafen geahndet, mindestens droht ein pauschales Bußgeld in Höhe von 200 EUR.
Es ist in Frankreich nicht erlaubt, an öffentlichen Orten das Gesicht zu verhüllen. Vergehen können zu Strafen von bis zu 150 EUR führen.
Zahlungsmittel ist der Euro (EUR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.
Siehe Aktuelles
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen:
Frankreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13. Dezember 1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Die Einreise in die Überseegebiete Martinique, Guadeloupe, Französisch-Guayana, Mayotte und La Réunion sowie die Überseeterritorien Französisch-Polynesien, Saint-Pierre-et-Miquelon, Wallis und Futuna, Saint-Martin, Saint-Barthélemy und Neukaledonien ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen gültig sein.
Sollte die Flugroute eine Zwischenlandung auf nicht zu den französischen Überseeterritorien gehörenden Inseln vorsehen wie derzeit z.B. via Mauritius nach La Réunion oder via Tobago nach Martinique, kann es zu Ausweiskontrollen kommen. In diesem Fall ist für die Einreise ein mindestens noch sechs Monate gültiger Reisepass erforderlich, der Personalausweis ist nicht ausreichend. Das gilt auch für Rückflüge vom Flughafen Princess Juliana vom niederländischen Teil der Insel, Sint Maarten.
Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Reisende müssen mitgeführte Barmittel (Bargeld, Zahlungsanweisungen, Solawechsel, Aktien, Schuldverschreibungen und fällige Zinsscheine/Kupons) ab 10.000 EUR (bei anderen Währungen die entsprechenden Gegenwerte) bei der Einreise in die EU oder der Ausreise aus der EU bei der zuständigen nationalen Behörde, in der Regel bei den Zollbehörden, schriftlich von sich aus anmelden.
Nähere Informationen erteilen die französischen Zollbehörden Douane.
Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u.a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Für die Einreise nach Frankreich sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Dengue-Viren werden in den Sommermonaten vereinzelt in Südfrankreich durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. Für Frankreich ist die Impfung i.d.R. nicht notwendig.
Im Süden des Landes im Département Var wurden Einzelfälle von lokal erworbenen Zika-Virus-Infektionen nachgewiesen. Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Frankreich zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.
Seit 2015 wurden auf Korsika einzelne Fälle von Bilharziose durch Schistosomiasis haematobium berichtet. Sämtliche Infektionen stehen im Zusammenhang mit Aufenthalten und Süßwasserkontakten am Unterlauf des Flusses Cavu/Cavo nahe der Stadt Porto Vecchio im Süden der Insel. Eine grundsätzliche Gefährdung kann dort nicht ausgeschlossen werden, siehe Schistosomiasis.
In Frankreich besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
Bis auf La Reúnion und Mayotte sind alle französischen Überseedépartements Übertragungsgebiete für Zika-Viren. Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Dengue-Viren werden in allen französischen Überseegebieten durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
Chikungunya-Viren werden in allen französischen Übersee von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu langanhaltenden rheumaähnlichen Beschwerden. Weitere Informationen siehe Chikungunya-Fieber.
In allen französischen Überseedépartments besteht ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen.
Die medizinische Versorgung in den französischen Überseegebieten ist nicht mit dem europäischen Standard vergleichbar, im regionalen Vergleich jedoch gut. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen sollten sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise in die französischen Überseegebiete bewusst sein.
Für Französisch-Guayana ist eine Gelbfieberimpfung für alle Personen, die älter als ein Jahr sind, zur Einreise vorgeschrieben, siehe WHO. Es muss landesweit mit einer Übertragung von Gelbfieber gerechnet werden.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
In Französisch-Guayana liegt ganzjährig ein mittleres Risiko entlang der Flüsse, insbesondere der Flüsse Oiapoque, Approuague, Mana und Maroni vor. Ebenfalls besteht ein mittleres Risiko in den Regionen um den Petit-Saut-Staudamm und Saül sowie Grand Santi und Maripasoula. Die Küstenregion, einschließlich der Städte Kourou und Cayenne gelten als malariafrei. Der Anteil an Malaria tertiana (P. vivax) beträgt über 97%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen.
In Französisch-Guayana kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. Einen Schutz gegen Bisse können korrekt angebrachte Bettnetze bieten. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen an Herz und Verdauungstrakt auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende jedoch sehr gering.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Für die Einreise nach La Reúnion sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
In Überseedépartement Mayotte besteht ganzjährig ein geringes Risiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Papeete (Tahiti).
Französisch-Polynesien besteht aus 120 Inseln, die sich in fünf Inselgruppen aufteilen. Die Leeward- und die Windward-Inseln, die zusammen auch Gesellschafts-Inseln (Archipel de la Société) genannt werden, sind bergig mit flachen Küstenstreifen. Tahiti ist die größte der Windward-Inseln, höchste Erhebungen sind der Mount Orohena (2236 m) und der Mount Aorai (2068 m). Das neben Tahiti gelegene Moorea ist eine malerische Insel vulkanischen Ursprungs mit langen weißen Sandstränden. Raiatea und Bora-Bora sind die größten der Leeward-Inseln und haben eine eher hügelige Landschaft. 298 km östlich von Tahiti liegt der Tuamotu-Archipel, der aus 80 Korallenatollen besteht. Die Marquesas (1497 km nordöstlich von Tahiti) sind zwei Inselgruppen vulkanischen Ursprungs, die in eine nördliche und südliche Gruppe aufgeteilt werden. Südlich von Tahiti liegen die grasbewachsenen Austral-Inseln, eine von Ost nach West verlaufende 499 km lange Inselkette.
Französisches Überseeland (Pays d'outre mer/P.O.M.) seit 2004. Durch die Änderung des offiziellen Status des Gebietes von Überseeterritorium (TOM) in Überseeland (pays d'outre-mer) wurde die Position der lokalen Regierung und des lokalen Präsidenten gestärkt. Frankreich ist nur noch für Außenpolitik, Justiz, Verteidigung, innere Sicherheit und Geldwesen zuständig. Die gesetzgebende Regionalversammlung Assemblée territoriale (57 Mitglieder) wird alle fünf Jahre gewählt. Zwei Vertreter werden in die Pariser Nationalversammlung und ein weiterer in den Senat entsandt.
Emmanuel Macron, seit Mai 2017, vertreten durch Hochkommissar Alexandre Rochatte, seit September 2025.
Moetai Brotherson, seit Mai 2023.
110 V, 60 Hz (in älteren Hotels); 220 V, 60 Hz (in neueren Hotels). Eventuell ist ein französischer Adapter erforderlich, der meistens an der Rezeption erhältlich ist.
Die Inseln von Französisch-Polynesien strahlen entspannte Ruhe aus und sind der Inbegriff von türkisfarbener Brandung und romantischen Sonnenuntergängen. Weit weg und unberührt sind die Inseln, auf denen die Natur alles andere dominiert.
Die ersten Europäer, die im 16. Jahrhundert hier Fuß an Land setzten, waren die spanischen und portugiesischen Entdecker. Erst übernahmen die Briten, danach die Franzosen die Macht im 18. Jahrhundert.
Tahiti, die größte Insel von Französisch-Polynesien, die von Mount Orohena (2.236 m) und Mount Aorai (2.068) dominiert wird und sich vor allem durch ihre spektakuläre tropische Landschaft auszeichnet, wurde 1842 französisches Protektorat. Die anderen Inseln folgten um die vorletzte Jahrhundertwende. 1957 wurde Französisch-Polynesien ein französisches Überseeterritorium und 2004 neben Neukaledonien das zweite französische Überseeland.
Französisch-Polynesien wird u.a. von United Airlines (UA), Air New Zealand (NZ), American Airlines (AA) und Air Tahiti Nui (TN) angeflogen. Air Tahiti Nui (TN) fliegt ab Paris via Los Angeles nach Papeete.
Von Deutschland, Österreich und der Schweiz aus fliegen nach Papeete u.a.:
- Lufthansa (LH) ab Frankfurt/M. in Kooperation mit Air Tahiti Nui (TN) via Los Angeles sowie
- Air France (AF) von deutschen Flughäfen, Wien und Zürich aus via Paris und Los Angeles.
- Swiss (LX) fliegt ab Zürich in Kooperation mit Air Tahiti NUI (TN) via Paris (CDG).
Flugverbindungen von Paris nach Papeete bieten auch French bee (BF) via San Francisco und Air Tahiti Nui (TN) via Los Angeles an.
Frankfurt - Papeete: ab 22 Std. 30 Min.; Wien/Zürich - Papeete: ab 25 Std.; Paris - Papeete: ab 22 Std. 25 Min.
Auf Französisch-Polynesien sind keine Flughafengebühren zu entrichten.
Papeete auf Tahiti, der einzige internationale Hafen, wird von Kreuzfahrtschiffen angelaufen.
Auf ihren in Hamburg startenden Kreuzfahrt-Weltreisen legen Phoenix und AIDA auch in Papeete an. In Europa startende Kreuzfahrten mit Zwischenstopp in Papeete werden außerdem auch von Costa, MSC und Princess Cruises angeboten.
Die Regionalfluggesellschaft Air Tahiti (VT) verbindet Tahiti von ihrer Basis in Papeete aus sowohl mit den Nachbarinseln Moorea, Huahine, Raiatea, Bora-Bora und Maupiti als auch einer Vielzahl weiter entfernt liegender Inseln Französisch-Polynesiens.
Tahiti besitzt entlang der Küste eine asphaltierte Ringstraße. Bei Taravao, im Osten der Insel, zweigen Stichstraßen zu den Orten Tautira und Teahupoo ab. Die übrigen Inselstraßen sind zumeist unbefestigt.
Auch auf Bora Bora, Moorea, Huahine und Raiatea gibt es Ringstraßen, die die Küste entlang führen.
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Zumeist sind auf den verschiedenen Inseln nur die Straßen entlang der Küsten asphaltiert. Straßen im Inselinneren sind in der Regel unbefestigt.
Auf den größeren Inseln sind verschiedene Mietwagenanbieter am Flughafen und in den Städten vertreten.
Taxis gibt es auf Tahiti, Moorea, Bora Bora, Huahine und Raiatea. Sie sind vor vielen Hotels sowie an Flug- und Fährhäfen zu finden.
Mopeds und Fahrräder können auf den größeren Inseln angemietet werden.
Le Truck-Busse umrunden die größeren französisch-polynesischen Inseln entlang ihrer Küstenstraßen. Die Busse halten jederzeit an, wenn Passagiere aussteigen möchten; feste Fahrpläne und Haltestellen gibt es nicht.
Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,5 ‰.
Es gilt die französische Straßenverkehrsordnung, jedoch kann es örtliche Besonderheiten geben.
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 40 km/h;
- außerorts: 80 km/h.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.
Der nationale Führerschein ist ausreichend.
Zwischen Tahiti, Moorea und Aremiti verkehren mehrmals täglich Katamarane von Aremiti (Fahrtzeit: 30 Min.).
Kreuzfahrten zwischen den verschiedenen französisch-polynesischen Inseln bieten Reedereien wie Oceania Cruises, Aranui, Paul Gauguin Cruises, Ponant, Windstar Cruises und Regent Seven Seas Cruises an. Auf diesen Kreuzfahrten werden u.a. die Inseln Tahiti, Moorea, Bora Bora, Raiatea, Nuku Hiva und Fakarava angelaufen.
Es gibt etwa 30 Krankenhäuser und etwa 300 Ärzte in Französisch-Polynesien.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und Reiserückholversicherung wird empfohlen.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
[1] Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz. Bei längerem Aufenthalt oder besonderer Exposition empfiehlt sich eine Impfung gegen Dengue-Fieber.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die über ein Jahr alt sind und nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen. Ausgenommen sind Reisende, die sich nicht länger als 12 Stunden im Transitraum in den Infektionsgebieten aufgehalten haben.
[3] Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für Infektionskrankheiten (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen) die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden. Daher sollten stets sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasser-Hygienemaßnahmen durchgeführt werden. Wasser außerhalb der Stadtgebiete sollte abgekocht oder anderweitig keimfrei gemacht werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Milch ist pasteurisiert und einheimische Milchprodukte können ebenso wie Fleisch, Geflügel, Meeresfrüchte, Obst und Gemüse in der Regel ohne Bedenken verzehrt werden. Der Genuss von Schalentieren und gekochtem Fisch kann allerdings u. U. Vergiftungserscheinungen nach sich ziehen. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Die durch Mücken übertragene Viruserkrankung Chikungunya (CHIC) kommt vor. Wirksamen Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel. Eine Impfung gegen Chikungunya ist verfügbar, eine Impfempfehlung der STIKO besteht jedoch noch nicht.
Landesweit tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Ein wirksamer Insektenschutz reduziert die Übertragungsgefahr.
HIV/Aids ist eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Das Zika-Virus wird durch Stechmücken auf den Menschen übertragen. Zu den Symptomen gehören u.a. Fieber, Gelenkschmerzen und eine Bindehautentzündung. Häufig bleibt die Infektion unbemerkt oder verläuft nur mit milden Symptomen. Das Virus kann bei Ungeborenen Fehlbildungen verursachen und zu Schwangerschaftskomplikationen führen. Es existiert weder eine Impfung noch eine medikamentöse Prophylaxe. Eine konsequente Einhaltung persönlicher Mückenschutzmaßnahmen wird empfohlen.
In dem französischen Überseeland (Pays d'outre mer/P.O.M.) Französisch-Polynesien und in dem französischen Überseeterritorium (Territoires d'Outre-Mer/T.O.M) Neukaledonien ist die offizielle Währung der CFP Franc, der an den Euro gebunden ist.
1 CFP Franc = 100 Centimes. Währungskürzel: CFP Fr, XPF (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 10.000, 5.000, 1.000 und 500 CFP Fr im Umlauf; Münzen in den Nennbeträgen von 100, 50, 20, 10, 5, 2 und 1 CFP Fr.
American Express, Visa, Mastercard und Diners Club werden vor allem in Hotels, größeren Geschäften und Autoverleihstationen auf Tahiti, Bora Bora, Moorea und Huahine akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Bankkarten
Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann an Geldautomaten Geld abgehoben werden. Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann an Geldautomaten mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol zum Geldabheben genutzt werden. Auf den größeren Inseln von Französisch-Polynesien gibt es Banken mit Geldautomaten, die Bankkundenkarten mit dem Maestro- oder Cirrus-Zeichen akzeptieren. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in Französisch-Polynesien in Papeete und in wenigen anderen größeren Städten in einigen Banken und Wechselstuben eingelöst werden.
Mo-Fr 08.00-15.30 Uhr, z. T. auch Sa 07.45-11.30 Uhr.
S. Frankreich.
Auf dem Flughafen, in Banken sowie autorisierten Hotels und Geschäften in Papeete.
Amtssprachen sind Französisch und Tahitisch. Polynesische Sprachen und Englisch werden ebenfalls gesprochen.
Folgende Artikel können zollfrei nach Französisch-Polynesien eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak (Personen ab 18 J.);
4 l Kombination aus Champagner, Wein oder Schaumwein;
oder 2 l Bier, Wermut, Weine aus Pflanzen oder Aromastoffen (2 l Champagner, Weine oder Schaumweine können hinzugefügt werden),
oder 2 l andere alkoholische Getränke (2 l Champagner, Weine oder Schaumweine können hinzugefügt werden) (Personen ab 18 J.).
Andere Artikel für den persönlichen Gebrauch im Wert von bis zu 50.000 CFP Fr (Kinder bis 15 Jahren 15.000 CFP Fr).
Achtung: Mindestens 48 Stunden vor der Einreise muss eine elektronische Einfuhrerklärung über die App "Je Déclare!" abgegeben werden.
Drogen, Narkotika, Waffen, tierische Produkte, Früchte, Blumen.
Selbstwählferndienst.
GSM 900. Netzbetreiber ist Tikiphone S.A. (Internet: www.vini.pf).
Es gibt Internetcafés in Papeete und Moorea.
Luftpost nach Europa benötigt zwischen sechs und zehn Tagen.
Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Do 07.00-18.00 Uhr und Fr 07.00-14.00 Uhr, Sa 08.00-11.00 Uhr.
Am Internationalen Flughafen Faaa: Mo-Fr 05.00-09.00 Uhr und 18.30-22.30 Uhr, Sa-So 05.00-12.00 Uhr und 18.30-22.30 Uhr
Da sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0228) 429 32 08. Internet: www.dw-world.de) anzufordern.
Beliebte Souvenirs sind Holzschnitzereien von den Marquesas, Tanzkostüme, Muschelschmuck, einheimisches Parfüm, Monoi Tiare Tahiti (mit dem Duft von Tahitis Nationalblume parfümiertes Kokosöl), Vanilleschoten und buntgemusterte Pareu-Stoffe, aus denen die traditionellen Pareu-Kleider hergestellt werden.
Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Fr 07.30-17.00 Uhr, Sa 07.30-11.00 Uhr. Geschäfte in Einkaufszentren sind abends länger geöffnet. Keine feste Zeit für Mittagspausen.
In den Hotelrestaurants werden französische, italienische, chinesische und vietnamesische Spezialitäten angeboten. Die französische und chinesische Küche in Papeete ist berühmt. Beliebte Gerichte sind geräucherte Brotfrucht, Bergbananen, Fafa (Spinat) mit Spanferkel, Poisson Cru (marinierter Fisch) oder Poe (stärkehaltiger Pudding aus Papayas, Mangos und Bananen). Trucks oder Imbisswagen am Strand verkaufen Steaks, Pommes Frites, Hähnchen, Poisson Cru Brochettes und Shish Kebab. Das Angebot an alkoholischen Getränken ist groß.
Protestantisch (54 %), römisch-katholisch (30 %) und andere christliche Religionen (10 %).
Umgangsformen: Den eher einfachen Lebensstil der Inseln kann man an den typischen Fares-Hütten erkennen, die aus Bambus gebaut werden und Pandanus-Dächer haben. Die üblichen Höflichkeitsformen sollten beachtet werden.
Kleidung: Einheimische Frauen sind in hellfarbene Pareus und Männer im entsprechenden Gegenstück gekleidet, aber von Besuchern erwartet man westliche Alltagskleidung.
Trinkgeld ist nicht üblich.
+689
4,167 (French Polynesia)
280.908 (French Polynesia)
79
2020
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